Über mich

Dipl.- Kfm. Prof. Dr. Frank Reinhardt

Steuerberater / vereidigter Buchprüfer

Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e. V.)


  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Georg-August-Universität zu Göttingen.
  • 1990 Abschluss zum Diplom-Kaufmann.
  • 1994 Promotion zum Doktor der Wirtschaftswissenschaften - Dr. rer. pol. am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Georg-August-Universität zu Göttingen.
  • 1995 Bestellung als „Steuerberater“
  • 2005 Bestellung als „vereidigten Buchprüfer“
  • 2007 Anerkennung als „Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.)
  • Diverse Lehraufträge zum Rechnungswesen sowie zur Investitionsrechnung und Finanzierung an den Hochschulen Hamm, Heidelberg und Iserlohn. Professur für Rechnungswesen an der Fachhochschule Hamm und Professur an der Fachhochschule Iserlohn für Sanierungsmanagement und Rechnungswesen.
  • Seit über 20 Jahren berufspraktische Tätigkeit in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.
  • Seit 1996 in eigener Kanzlei und seit 1998 in Sozietät Brecht & Partner

Beratungsansatz

  • Eine erfolgreiche Beratung ...
    • ...setzt Vertrauen, Professionalität aber auch eine passende Chemie voraus.
    • ... erfordert das offene Ansprechen auch unbequemer Wahrheiten.
    • ... verlangt eine Fokussierung auf Kernkompetenzen und in der Konsequenz das effektive Zusammenarbeiten in interdisziplinären Netzwerken

Entsprechend dieser Grundüberzeugungen arbeite ich mit meinem Team für unsere Mandanten. Die Konzentration auf Kernkompetenzen ist angesichts der stetig steigenden Anforderungen nicht nur Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Beratungsleistung, sondern macht ein Arbeiten in verlässlichen Netzwerkstrukturen geradezu unumgänglich. Wir arbeiten daher mit bewährten Netzwerkpartnern aus den Bereichen der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, Insolvenzverwaltung, Rechtsberatung (insbesondere Rechtsanwälten mit den Schwerpunkten Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht) aber auch mit kaufmännisch und technisch orientierten Unternehmensberatern erfolgreich zusammen.












Beratungsschwerpunkt

Wir beraten schwerpunktmäßig in Krisensituationen und Insolvenznähe sowie in Insolvenzverfahren. Dabei werden wir für die gesetzlichen Vertreter der Unternehmen, aber auch für Insolvenzverwalter sowie Kreditinstitute und im Rahmen von gutachterlichen Tätigkeiten auch für Gerichte tätig. Nachweislich langjährige Kernkompetenzen bestehen auf folgenden Gebieten:

  • Erstellen von Sanierungskonzepten auch in komplexen Sanierungsstrukturen nach dem IDW Standard: Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten (IDW S 6);
  • Sofern abgestimmt, erstellen wir auch Restrukturierungskonzepte, die unterhalb der durch die Rechtsprechung des BGH entwickelten Mindestanforderungen und damit auch denen des IDW S 6 liegen;
  • Erstellen von Fortführungsprognosen sowie Fortbestehensprognosen i. S. d. IDW S 6;
  • Strategische und taktische Beratung von Unternehmensvertretern aber auch Kreditinstituten in Distressed Situationen;
  • Gutachterliche Feststellung von Eröffnungsgründen nach der InsO auf der Grundlage des IDW Standard: Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S 11) ;
  • Erstellung von Bescheinigungen nach § 270b I Satz 3 InsO („Schutzschirmbescheinigungen“) unter Beachtung des IDW Standard: Bescheinigungen nach § 270b InsO (IDW S 9);
  • Betriebswirtschaftliche Unterstützung von Insolvenzverwaltern oder eigenverwaltenden Geschäftsführern bei der Erstellung von Insolvenzplänen;
  • Betriebswirtschaftliche Unterstützung eigenverwaltender Geschäftsführungen und aktive Beratung bei der Unternehmensfortführung auch im eröffneten Verfahren (Fallabhängig auch Übernahme der Funktion als CRO)
  • Aufarbeitung anfechtungsrelevanter Sachverhalte und Unterstützung bei der Ermittlung und Durchsetzung von Ansprüchen.
  • Durchführung von Kassenprüfungen (§ 69 Satz 2 InsO);
  • Übernahme gutachterlicher Tätigkeiten für Gerichte insbesondere zur Beurteilung von Insolvenzeröffnungsgründen und Sanierungskonzepten.

Unsere Erfahrungen auf den vorgenannten Gebieten weisen wir auch gerne unter ausdrücklicher Einhaltung der Berufpflicht zur Verschwiegenheit nach. Dies gilt besonders für unsere Expertise bei der Erstellung von Bescheinigungen nach § 270b I S.3 InsO gegenüber Gerichten.
Wir sind zudem auf der Grundlage unterschiedlicher Bewertungsanlässe langjährig auf dem Gebiet der Bewertung von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen sowie der Bewertung von gesonderten Vermögenseinheiten tätig. Sofern keine gesonderten Vereinbarungen bestehen, nehmen wir Bewertungen auf der Grundlage des IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1) vor. Darüber hinaus sind wir vor allem auch in Distressed-Situationen beratend und vermittelnd tätig, wenn ein Verkauf von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Assets geplant ist.
Die klassische Steuerdeklarations-, Steuergestaltungs- und Steuerrechtsdurchsetzungsberatung sowie die Übernahme von Buchhaltungsaufgaben und die Jahresabschlusserstellung sowie die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen und Sonderprüfungen wird auch durch unsere Sozietät - Brecht & Partner abgewickelt.

Weitere Leistungen

Veröffentlichungen

Vortragstätigkeit










Kontakt

Bei Interesse können Sie uns unter folgender E-Mail Adresse kontaktieren: info[at]sanierungsberatung-reinhardt.de